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LG Berlin, 18.05.2005 - 50 T 21/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 16.03.2005 - 17 C 227/04
- LG Berlin, 18.05.2005 - 50 T 21/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auszug aus LG Berlin, 18.05.2005 - 50 T 21/05
In der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93 (zitiert nach Juris) wird im Hinblick auf nicht auszuschließende Störungen des Übertragungsvorgangs dem OK-Vermerk, der lediglich den Verbindungsaufbau belegt, kein Beweiswert für den Zugang der Sendung zuerkannt. - OLG München, 08.10.1998 - 15 W 2631/98
OK-Vermerk im Faxprotokoll - § 130 BGB, § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Zugang …
Auszug aus LG Berlin, 18.05.2005 - 50 T 21/05
Dem ist insbesondere das OLG München, Beschluss vom 8. Oktober 1998, 15 W 2631/98, (zitiert nach Juris) unter Hinweis auf die fortschreitende technische Entwicklung entgegengetreten.
- LG Hamburg, 30.06.2006 - 332 O 275/05
Urheberpersönlichkeitsrecht: Auskunftspflicht des Galeristen über den Namen der …
Der Zugang eines Fax kann nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung weder durch Vorlage des Sendeberichts noch durch Zeugenaussage bezüglich der Absendung des Fax geführt werden, vgl. nur BGH NJW 1995, 665; KG KGR Berlin 2004, 97, LG Berlin vom 18.5.2005 Az. 50 T 21/05 mwN - verfügbar unter www.juris.de. - AG Köln, 18.08.2006 - 121 C 502/05
Bindungswirkung einer Anrechnung eines Schadensersatzanspruchs auf eine …
Der vorgelegte Fax-Sendebericht sowie die vorgelegte Telefonrechnung begründet noch keinen Anscheinsbeweis dafür, dass das Fax tatsächlich bei der Beklagten eingegangen ist, sondern vermag lediglich einen Beweis für einen Verbindungsaufbau zu erbringen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 18.05.2005, 50 T 21/05).